Betreuungsverein
Ansprechpartnerin
Ina WaibelTel: 08261 7690-16
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz – was ist das?
„Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf seinen Antrag oder vom Amts wegen einen Betreuer...“
Betreuungsverein im BRK
Stehen Sie vor der Frage, ob Sie für einen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn eine solche Aufgabe übernehmen sollen, dann sprechen Sie mit uns.
Wir beraten und unterstützen Betreuer, die sich zur ehrenamtlichen Übernahme einer Betreuung entschlossen haben. Wir bieten Informationsveranstaltungen für ehrenamtlichen Betreuer an.
Wenn kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer gefunden werden kann, bieten wir an, die Betreuung durch einen Mitarbeiter unseres Betreuungsvereines zu übernehmen.
So funktionierts:
Wenn Sie zu diesen speziellen Themen Fragen haben, nehmen sich unsere MitarbeiterInnen in unserem Betreuungsverein Zeit für Sie. Wir vereinbaren gerne mit Ihnen einen Gesprächstermin. Schreiben Sie uns einfach an oder melden Sie sich telefonisch.